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Sklavenvertrag Renate

Sklavenvertrag Renate

Sklavenvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist es, die Beziehung von Maulhure, Nutzvieh & Urinal Renate aus Dresden (fortan Sklavin genannt) als Sklavin und Lustobjekt von ihrem Herren "xxx" aus xxx zu vereinbaren. Dabei geht es um die Abrichtung von Sklavin Renate zur Maulhure, dem Nutzvieh und Urinal von Herr xxx.

Mit diesem Vertrag lässt sich die Sklavin nach ihrem eigenem Willen und Liebe vom Herrn versklaven. Sie bestätigt hiermit, dass sie als devote Sklavin von Natur aus veranlagt ist und ihre Unterwerfung gegenüber dem Herrn ihren Lebenssinn erfüllt. Dieser Vertrag gilt von der ersten bis zur letzten Sekunde gemeinsamer Treffen, jedoch NICHT für die Zeiten des realen Lebens dazwischen! Bei den Treffen ihm zu dienen und in Gehorsam zu lieben ist ihre größte Freude und ihre Berufung.
Der Herr ist natürlich dominant veranlagt und versteht die Bedürfnisse einer Sklavin in Leibeigenschaft zu leben.
Dies vorausgeschickt, wird die Unterzeichnende mit diesem Vertrag als Sklavin Eigentum und Besitz ihres Herrn für die Zeiten wo beide zusammen sind, jedoch NICHT für die Zeiten zwischen den Treffen. Der Herr nimmt sie hiermit als seine eigene und ausschließliche Sklavin an. Es wird ausdrücklich bestätigt und hiermit dokumentiert, dass dieser Vertrag von beiden Parteien aus eigenem Willen eingegangen wird. Der Herr erwirbt damit alle Rechte und die Verantwortung an der Sklavin für die Zeit ihrer Treffen.

§ 1. Pflichten der Sklavin


1. Die Sklavin wird den Herrn bedingungslos ehren, ihm stets gehorchen und mit Liebe und Freude dienen.
2. Die Sklavin verspricht ihrem Herrn, seinen Willen als vollkommene Sklavin stets absoluten Gehorsam zu befolgen. Die Sklavin wird sich in ihrem Handeln und ihren Gedanken stets Wünschen, Befehlen und Regeln des Herrn unterordnen.
3. Die Sklavin wird dem Herrn als Lustsklavin dienen und dazu ihren Körper ihrem Herrn jederzeit willig zu seiner Befriedigung zur Verfügung stellen.
4. Die Sklavin wird als Nutzobjekt ständig weiter trainiert und abgerichtet, dies beinhaltet auch ausdrücklich die Benutzung durch andere Männer, wenn ihr Herr dies für angebracht hält.
5. Die Sklavin unterwirft sich damit insbesondere einer weiterführenden Abrichtung zur willigen Sexsklavin des Herren und der durch ihn mit der Abrichtung der Sklavin beauftragten Männer.
6. Die Sklavin unternimmt alles um ihre Versklavung in Geist, Willen und Körper zum Gefallen des Herrn zu vervollkommnen.
7. Die Sklavin muss ihrem Herrn stets offen und ehrlich antworten und vollkommene Auskunft über ihr Befinden geben.
8. Die Sklavin ist stets um das Wohl ihres Herrn und der durch ihn beauftragten Männer bemüht und wird alles unternehmen um ihm zu dienen.
9. Die Sklavin vertraut ihrem Herrn in seinem Handeln.

§ 2. Pflichten des Herrn


1. Der Herr garantiert, dass er seine Rechte in diesem Vertrag nie missbrauchen und die im Anhang des Vertrags aufgeführten Tabus und Grenzen der Sklavin stets beachten und respektieren wird.
2. Der Herr garantiert für die Sicherheit und Unversehrtheit der Sklavin. Er wird Handlungen unterlassen, die bleibende Schäden an Körper und Geist der Sklavin verursachen könnten.
3. Der Herr sorgt für die körperliche und geistige Gesundheit seiner Sklavin.
4. Der Herr verantwortet, dass die Sklavin für ihre neuen Aufgaben und Pflichten besonders als Sexsklavin trainiert und ausgebildet wird. Es wird vereinbart, dass die Sklavin zu Gehorsam, Gefügigkeit und Hörigkeit gegenüber dem Herrn stets weiter ausgebildet und abgerichtet werden soll.
5. Der Herr verpflichtet sich dazu, die in der Anlage aufgeführten Wünsche der Sklavin bezüglich der Abrichtung zur devoten Sexsklavin sicherzustellen und die Sklavin Punkt für Punkt diesen Benutzungen zuzuführen!
6. Der Herr verpflichtet sich, die Sklavin niemals aufgrund von Wut oder unter Einfluss von Alkohol/Drogen zu züchtigen.
7. Der Herr wird bei der Abrichtung der Sklavin darauf achten, dass ihre natürlichen Veranlagungen zur Sklavin dabei gefördert werden und ihre devoten Neigungen und unterbewussten Wünsche in Erfüllung gehen, die der weiteren Bindung und Hingabe förderlich sind.
8. Der Herr beschützt die Sklavin vor Dritten und in der Öffentlichkeit. Er garantiert ihre Anonymität als Sklavin und hält diese Vereinbarung und ihre Regeln geheim.

§ 3. Freiheit

1. Der Herr bestimmt bei Treffen den Aufenthaltsort der Sklavin. Er kann sie im Pornokino, auf Parkplätzen und outdoor vorführen und benutzen lassen, kann dies aber auch in der Wohnung der Sklavin tun. Er darf sie auch im Hotel männlichen Gästen als Maulhure zuführen.
2. In der Wohnung der Sklavin wird aber niemals mehr als EINE zusätzliche Person zum Herren dabei sein. In die Wohnung werden nur Männer eingeladen, in die die Sklavin vorher einwilligt, um ihre Privatsphäre zu schützen!
3. Er kann sie während der Sklaverei einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben. Freiheitsentziehende Maßnahmen können unter anderem sein Fesselung, Fixierung, Anketten etc. Der Herr kann die Sklavin knebeln und/oder Augen und Ohren verbinden.

§ 4. Regeln und Strafen

1. Die Sklavin muss auf den Namen hören, den ihr der Herr gibt. Der Herr ist in der Namengestaltung und -änderung frei und bestimmt den Sklavennamen. Sie darf und muss verbal erniedrigt werden.
2. Die Sklavin ist NICHT masochistisch veranlagt. Jegliche Formen der Bestrafung, die Schmerzen und bleibende Male verursachen, sind NICHT erlaubt!
3. Die Sklavin willigt hiermit in die folgenden, einzig erlaubten Bestrafungen bei Fehlverhalte ein und erduldet deren Ausführung solange, wie der Herr es als Bestrafung für angebracht hält:
- Eigen- und Fremdspermazwangsfütterung, auch gegen ihren Willen und im fixierten Zustand
- orale Benutzung, auch dann wenn sie nicht mehr will
- Nutzung als Natursekthalde durch ihren Herren und andere Männer
4. Der Herr kann jederzeit durch Befehle, Anlegen von Fesseln oder Fixierungen die Bewegungsfreiheit der Sklavin einschränken.
5. Das private und öffentliche Anbieten und Präsentieren der Sklavin im fixierten Zustand ist ausdrücklich erwünscht!
6. Die Sklavin kann während der Benutzung und Abrichtung um Gnade flehen, weinen oder winseln, ohne dass dies Auswirkungen auf die Benutzung und Abrichtung hat. Der Herr kann jederzeit nach eigenem Ermessen, insbesondere bei lästigen Lauten während der Abrichtung, die Sklavin knebeln. Die Sklavin nimmt bereits jetzt den Knebel dankend an, da sie sich nach Knebelung nicht mehr bedanken kann.
7. Die Sklavin kann bei Gefahr oder Schmerzgrenzen durch Verwendung eines Safewords, vereinbart wird "Auszeit" - (bei Knebelung: Fallenlassen des Safeobjekts) eine Benutzung, Abrichtung oder Fesselung jederzeit unterbrechen oder aussetzen. Der Herr kann nach eigenem Ermessen die Züchtigung oder Fesselung unter anderer Form fortsetzen oder die Sklavin begnadigen. Durch die Verwendung des Safewords verliert sie nicht den Status als Sklavin ihres Herrn und dieser Vertrag bleibt dadurch unberührt.

§ 5. Kommunikation der Sklavin + Foto-/Filmaufnahmen

1. Die Sklavin wird IMMER bei ihrer Abrichtung, Benutzung, öffentlichen Vorführung und privaten Erziehung durch ihre Herren oder andere Männer mit ihrer eigenen Fotoaausrüstung gefilmt und fotografiert.
2. Die Sklavin muss alle Bilder und Videos in ihr Online-Profil bei xhamster einstellen. Tabus gibt es hierbei nicht! Ihr Herr darf ebenfalls alles in sein Profil bei xhamster einstellen.
3. Ihr Herr darf sie bei xhamster und kik tabulos präsentieren und anbieten und ständig nach neuen Benutzern für die Sklavin suchen.
4. Die Sklavin wird immer als Maulhure Renate mit Gesicht gezeigt, die Gesichter des Herren und der weiteren Benutzer sind tabu, es sei denn sie wollen gezeigt werden.
5. Die Präsentation auf anderen Plattformen als xhamster oder kik bedarf der vorherigen Einwilligung durch die Sklavin und durch ihren Herren und ist grundsätzlich NICHT vorgesehen.
6. Das Recht am eigenen Bild verbleibt bei der Sklavin. Nach Ende der Sklaverei kann die Vertragspartnerin vom Herrn die Löschung ihrer Aufnahmen verlangen.

§ 6. Körper und Kleidung

1. Der natürliche Zustand der Sklavin bei allen Treffen ist als Renate gekleidet zu sein!
2. Darüber hinaus darf der Herr bestimmen, wie die Sklavin sich feminin zu kleiden und in die Öffentlichkeit zu gehen hat!
3. Der Herr kann das Tragen von Hals-, Hand- und Fußmanschetten, auch öffentlich, anordnen.
4. Die Sklavin trägt IMMER ihr Sklavenhalsband mit der Aufschrift „Maulhure“, nur der Herr darf das Ablegen gestatten.
5. Das Tragen von Hosen ist der Sklavin streng untersagt. Stattdessen darf sie nur Röcke oder Kleider tragen. So steht sie dem Herrn stets zur Verfügung. Das Tragen von Damenblusen ist immer Pflicht!
6. Das Tragen einer hautengen Jeans oder Leggins zum Zwecke des öffentlichen Einpissens auf Anordnung des Herren, befreit die Sklavin von dem Trageverbot für Hosen.
7. Die Sklavin trägt immer ihre Silikonbrüste unter der Kleidung. Durch Spenden ihrer Benutzer spart sie auf Silkonbrüste der Größe HH oder KK an, welche sie dann auf Anweisung des Herren zu tragen hat!
8. Der Sklavin ist es verboten bei Treffen, ohne Erlaubnis ihres Herrn zum Orgasmus zu kommen. Sie wird bis auf ihre Funktion als Sexsklavin ihres Herrn keusch gehalten und darf ihre Geschlechtsteile nur für die Hygienereinigung berühren.
9. Zur Führung der Sklavin kann der Herr Leine, Ketten oder Zügel verwenden, die mit dem Sklavenhalsband verbunden sind.

§ 7. Sexuelle Selbstbestimmung

1. Die Sklavin gibt ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung während der Treffen zu Gunsten des Herrn auf. Der Herr entscheidet über Lust und Leid der Sklavin. Die Sexualität der Sklavin bestimmt ausschließlich der Herr.
2. Der Herr ist jederzeit berechtigt, an der Sklavin sexuelle Handlungen vorzunehmen oder von ihr vornehmen zu lassen. Dies betrifft insbesondere das Eindringen in ihre von der Natur dafür vorgesehenen Körperöffnungen.
3. Der Herr kann dabei Handlungen vornehmen, die die Sklavin erniedrigen.
Die Sklavin hat sich für die Bedürfnisse ihres Herrn bei Treffen ständig bereitzuhalten. Verweigerung der Sklavin ist untersagt. Der Herr ist berechtigt, Widerstand der Sklavin zu brechen.
4. Der Herr kann der Sklavin einen Keuschheitsgürtel oder ähnliche Vorrichtungen zur Verhinderung unbotmäßiger Penetrationen oder Berührungen anlegen oder diese anlegen lassen. Die Sklavin hat diese Vorrichtungen nach Anweisung des Herrn bei Treffen zu tragen.

§ 8. Verleih der Sklavin


1. Der Verleih der Sklavin an Dritte ist zulässig. Der Herr tritt dann seine Rechte zeitlich begrenzt an Dritte ab. Er hat sicherzustellen, dass Dritte die Vereinbarungen dieses Vertrags einhalten.
2. Mit dem Verleih tritt der Dritte in die vertraglichen Rechte und Fürsorgepflichten gegenüber der Sklavin ein. Ebenfalls hält er die Tabus gemäß Anlage ein. Der Herr vereinbart vorher die Möglichkeiten der Nutzung der Sexsklavin und bespricht diese vorab mit der Sexsklavin.
3. Die Sexsklavin hat Dritten im Rahmen der abgetretenen Rechte wie ihrem Herrn zu dienen.
4. Generell wird die Sklavin gegen ein moderates Taschengeld verliehen. Das Geld geht dabei zu 100% in ihren Besitz über, zwecks Deckung entstandener Unkosten und Beschaffung neuer Damenkleidung.

§ 9. Öffentlichkeit

1. In der Öffentlichkeit begleitet die Sklavin den Herrn demütig. Der Herr kann der Sklavin in der Öffentlichkeit Befehle erteilen und sie zurechtweisen, nimmt dabei aber auf die Privatsphäre der Sklavin im unmittelbaren Umfeld ihrer Wohnung Rücksicht. Eine Bloßstellung der Sklavin vor ihren Nachbarn ist NICHT erlaubt und unbedingt zu vermeiden!
2. Insbesondere bei Vorführungen, Benutzungen und Abrichtungen kann der Herr die Sklavin vor Dritten züchtigen und sexuelle Handlungen an ihr vornehmen. Unter Beachtung des § 8 kann der Herr die Sklavin in der Öffentlichkeit verleihen und vermieten. Die Sklavin begegnet anderen Herren (Dom) und Damen (Domina) mit unterwürfiger Demut und Folgsamkeit.
3. Die Sklavin öffentlich zu präsentieren ist eine Hauptaufgabe des Herren.

§ 10. Zeitliche Begrenzungen des Vertrags

1. Es wird eine Probezeit bis xx.xx.202x vereinbart. Kündigt die Sklavin den Vertrag während dieser Zeit, wird diesem Wunsch stattgegeben. Ist die Probezeit abgelaufen gilt der Sklavenvertrag unbegrenzt. Sie ist dann dauerhaft versklavt.
2. Nach ausführlicher Abwägung zwischen beiden Vertragspartnern kann der Vertag auch nach der Probezeit zum Wohle beider aufgelöst werden. Die Versklavung endet dann.
3. Die Zeiten zwischen den Treffen sind NICHT Bestandteil dieses Vertrages.
4. Die Sklavin verpflichtet sich, ihrem Herren mindestens 10 mal pro Kalenderjahr für Benutzungen und Abrichtungen zur Verfügung zu stehen. Dies beinhaltet auch durch ihn angeordnete Verleihe an andere Männer.
5. Sklavin und Herr streben die monatliche mindestens 1-2-malige Benutzung und Abrichtung an.

§ 11. Inkontinenz der Sklavin


1. Die Sklavin ist oftmals auf das Tragen einer Windel unter dem Rock angewiesen, da sie zeitweise stuhlinkontinent ist. Der Herr nimmt Rücksicht auf diese Behinderung.
2. Der Sklavin wird das Tragen besonders dicker, weil geruchs- und auslaufsicherer Windeln auferlegt, um die Belästigung ihres Herren und andere Männer durch austretende Ausscheidungen und Gerüche auf das kleinstmögliche Minimum zu reduzieren.
3. Die Sklavin hat die Windeln immer durch feminine Kleidung zu kaschieren, soweit möglich!
4. Die Sklavin muss für Fotos und Videos die Windel auf Geheiß des Herren zum Zwecke ihrer Erniedrigung öffentlich präsentieren bzw. sich als inkontinente Maulhure outen. Die gewollte öffentliche Präsentation mit dicker Windel unter zu enger Kleidung hat die Sklavin zu erdulden, wenn ihr Herr dies für angebracht hält.
5. In Windeln ist die Sklavin bei Treffen generell oral tabulos, außer Schmerzen, benutz- und abfüllbar.

§ 12. Diskretion

1. Es wird absolute Diskretion vereinbart. Der Inhalt dieses Vertrages und seine Vereinbarungen sind streng vertraulich.
2. Bei nachhaltigen oder deutlichen Verstößen gegen die Tabus oder andere Vereinbarungen dieses Vertrags durch den Herrn ist die Sklavin berechtigt den Vertrag jederzeit zu kündigen bzw. öffentliche Stellen zu ihrer Hilfe hinzuziehen.
3. Beide Parteien verpflichten sich moralisch den Vertrag so genau wie irgend möglich einzuhalten.
Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte, in gegenseitiger Liebe und Anerkennung sowie ohne jeglichen Zwang geschlossen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

Ort: Dresden Datum: 20. September 2021

Herr: Herr xxx

Sklavin: Maulhure, Nutzvieh & Urinal Renate


Anhang

Durch den Herren zu erfüllende Wünsche der Sklavin bezüglich ihrer Benutzung und Abrichtung zur Sexsklavin gem. § 2. Punkt 5

• Ständige orale Verfügbarkeit für die Benutzung durch ihren Herren, was immer Fellatio, Blowjob, Kehlenfick und Maulfick beinhaltet, inklusive Nutzung des Rohrknebels*
• Haltung in Bondage und orale Benutzung während dieser Zeit*
• Abrichtung zur Maulhure mit oraler öffentlicher Benutzung durch andere Männer mit Zahlung eines moderaten Taschengeldes (TG)*
• Abrichtung zur öffentlichen Gesichtsspermahalde für ihren Herren und andere Männer mit Zahlung eines moderaten TG
• Vorführung und orale Benutzung und Besamung im Pornokino für Bukkake, Einsatz am glory hole und im privaten Raum für Männergruppen bis zu 5 Männern in der Anfangszeit und später bis zu 10 Männern in der finalen Phase der Abrichtung zur Sexsklavin, alles auch mit Haltung in Bondage und Einsatz des Rohrknebels und immer mit Zahlung eines moderaten TG*
• Abrichtung zur Spermaschluckhalde
• Vorführung und Benutzung a
ls Windelsklavin gemäß § 9.*
• Erziehung zur Natursekthalde & zum Urinal für den Herren
• Auf Befehl das Trinken von eigenem Urin zu jeder Zeit und an jedem Ort.
• Später auch öffentliche Nutzung als Natursekthalde & Urinal durch bis zu 5 Männer mit Zahlung eines moderaten TG
• Vorführung und Verleihen als Sexsklavin im Pornokino, auf Parkplätzen und outdoor mit Zahlung eines moderaten TG, wann immer möglich im Beisein des Herren, welcher auf das Wohl der Sklavin achtet und sie dabei filmt und fotografiert*
• Privates einfühlsames Analtraining durch den Herren, in inkontinenzfreien Zeiten der Sklavin, mit analer Benutzung durch ihn
• Später auch private Nutzung als Zweilochstute mit Fick beider Löcher gleichzeitig durch den Herren und einen guten Sexfreund*
• Selbstbefriedigung auf Befehl des Herren
* inklusive siehe erste Aufzählung

Tabus

• Jegliche Schmerzen
• Nichteinhalten des Vertrages und vorher getroffener Absprachen
• Vertrauensmißbrauch
• Anales Anbieten, ohne vorherige Absprache
• Anale Benutzung ohne Kondom ist TABU!
• Orale Benutzung mit Schmerzen
• Bondage unter Schmerzen
• Alles was gesetzlich verboten ist
• Anbieten/verleihen an Männer welche nicht die u.a. Grundvoraussetzungen erfüllen

Grundvoraussetzungen

• 100% Vertrauen, Gesundheit, Sauberkeit, Diskretion, Respekt werden von beiden Seiten geboten und erwartet!
• Andere Männer nur, wenn obiges sichergestellt ist und gegenseitige Sympathie vorhanden ist!
• Passt dies nicht, entfällt jegliche Benutzung/Verleih an andere Personen.
Published by CDRenate
5 years ago
Comments
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CDRenate
to LoveToLickOut : Du bist willkommen. 
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Herrlich.  da mache ich mit.
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CDRenate
to Karoline_TV : Das wäre wohl spannend zu beobachten... grins
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Karoline_TV
Wie man wohl, zwinker, einen solchen Vertrag rein rechtlich durchsetzen kann? Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Richters vor.
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Someone50
to CDRenate : toll ... genieße es ... gib dich selbst ..... du geile Sau
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CDRenate
to Someone50 : Heute kommt es zur Unterzeichnung des Vertrags, ab dann gehöre ich meinem Herren! Werde heute eingeritten und als Schluckurinal meines Herren eingeweiht, sowohl für sein Sperma, als auch für seine Pisse! 
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CDRenate
to have_fun72 : Danke mein Herr! Ab Unterzeichnung des Vertrags gehöre ich zu 100 Prozent Ihnen! Und vertragsgemäß auch als Mietobjekt allen weiteren Männern, an die Sie mich vermieten! 
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Heute kommt es zur Unterschrift meine liebe Nutz-/Urial-/Maulhure. Als Höhepunkt werde ich dir heute deine Fotze einreiten und dich auch zur analen Hure machen.
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Someone50
to CDRenate : ja sehr unglücklich, ich suche auch einen echten BDSM Herrn.....:wink:
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CDRenate
to Someone50 : Danke! Nur noch niemand da, der mich dauerhaft Danach erzieht. Leider... 
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Someone50
seht gut aus !
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CDRenate
to SissyLeyla : Oh, I love that you like it, darling!
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so cute
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CDRenate
to have_fun72 : Mein Herr, ich bin bereit für alles und freue mich darauf, mich dauerhaft in ihre Hände zu begeben!
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Sehr gut aufgesetzt, meine Maulhure! Beim nächsten Treffen unterschreiben wir beide diesen Vertrag und ab dann gehörst du mir! Freue mich schon darauf dich anderen Männern anzubieten! Dein Herr N.!
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